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VV der KV Hessen fordert: Kodierrichtlinien nicht umsetzen!
Frankfurt – Die ab Januar 2011 geltenden Kodierrichtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sollen in Hessen nicht eingeführt werden. Diese Forderung schrieb die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) am vergangenen Wochenende der KBV sozusagen ins Gästebuch, denn die letzte Sitzung der VV fand in den Räumlichkeiten der KBV in Berlin statt. Erste Erfahrungen aus Bayern hätten eindeutig gezeigt, dass die neuen Kodierrichtlinien sowohl im haus- als auch im fachärztlichen Alltag nicht praktikabel sind und nur noch mehr Bürokratie verursachen.
„Wir ersticken bereits jetzt im Bürokratie-Chaos und verspüren keinerlei Bedürfnis nach weiteren Hausaufgaben“, heißt es daher in dem mit überwältigender Mehrheit angenommenen Antrag der VV. Es müsse verhindert werden, dass die eigentliche ärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit immer mehr in den Hintergrund trete. Außerdem wäre mit dem Mehraufwand, der durch die neue Diagnosekodierung in einer Praxis entsteht, das magere Honorarplus in Hessen sofort wieder dahin. „Diesen existenziellen Angriff auf die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft machen wir nicht mit“, waren sich denn auch die VV-Mitglieder der KV Hessen fachübergreifend einig.
Zum Hintergrund: Die Vorgaben zur richtigen Diagnoseverschlüsselung (ambulante Kodierrichtlinien) sollen am 1. Januar 2011 bundesweit in Kraft treten. Aktuell werden sie in bayerischen Ärzte- und Psychotherapeuten-Praxen getestet. Erste Auswertungen dieser Tests zeigen bereits, dass es erheblichen Bedarf gibt, die Richtlinien hin zu mehr Praxistauglichkeit zu ändern.
Hinweis an die Redaktion: Bei Fragen und Interviewwünschen wenden Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation der KV Hessen, Karl Matthias Roth, Telefon 069 / 79502-755, Cornelia Kur, Telefon 069 / 79502-580, Telefax 069 / 79502-501, E-Mail: presse@kvhessen.de. Weitere Presseinformationen finden Sie im Internet unter www.kvhessen.de



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