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SoVD gegen Verschiebebahnhof zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Wir begrüßen, dass die Aufteilung der Impfkosten gegen die Schweinegrippe jetzt in einem Spitzengespräch geklärt werden soll. Der SoVD appelliert an Bund, Länder und Krankenkassen, sich auf eine sachgerechte Kostenverteilung zu einigen. Das wichtigste ist jetzt der bestmögliche Schutz der Menschen vor einer Ansteckung mit dem Schweinegrippe-Virus.
Die Kosten für die Impfung gegen die Schweinegrippe dürfen nicht einseitig der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet werden.
Die Abwehr einer Grippe-Pandemie ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Hier sind in erster Linie die Bundesländer in der Pflicht. Die Krankenkassen haben eine unterstützende Aufgabe, in dem sie die Sachkosten für den Impfstoff übernehmen.
Es ist nicht gerechtfertigt, den Krankenkassen die gesamten Kosten für den Impfstoff und die Durchführung der Impfung aufzubürden. Eine finanzielle Entlastung der Bundesländer auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht in Ordnung. Bei der Verteilung der Kosten darf es keinen Verschiebebahnhof zu Lasten der gesetzlich Krankenversicherten geben.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Pressekontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Pressesprecherin
Sozialverband Deutschland e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Stralauer Straße 63
10179 Berlin
Tel: 030 / 72 62 22 123
Fax: 030 / 72 62 22 328



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