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    Schadensersatz für getöteten Ehemann nicht steuerpflichtig

    Witwen und Witwer müssen keine Einkommenssteuer auf die Schadensersatz-Rente für den Tod des Partners zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (AZ: X R 31/07). Die Rente sei ihrer Rechtsnatur nach kein Unterhalt sondern Schadensersatz - und damit steuerfrei.

    Wenn Schadensersatz als Einmalzahlung nicht steuerpflichtig sei, werde er es auch dadurch nicht, dass er in regelmäßigen Zahlungen ausgegeben werde, so der BFH. Schadensersatz-Renten seien nur dann zu versteuern, wenn diese weggefallene steuerpflichtige Einkünfte ersetzten.

    Im konkreten Fall war der Ehemann der Klägerin 1998 an den Folgen eines ärztlichen Fehlers gestorben. Die Versicherung zahlte der Witwe daraufhin eine Schadensersatzrente von monatlich 1.022 Euro. Das Finanzamt besteuerte die Rente, wogegen die Frau erfolgreich vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz geklagt hatte. Gegen das Urteil ging das Finanzamt in Revision. Der Bundesfinanzhof gab der Witwe endgültig Recht.

    Das Medizinrechts-Beratungsnetz bietet bei Fragen zum Medizin- oder Sozialrecht Patienten wie auch Ärzten ein kostenloses juristisches Orientierungsgespräch durch ausgewählte Vertrauensanwälte an. Beratungsscheine können unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 0 73 24 83 (montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr) angefordert werden. Dieser Service ist eine Einrichtung des Medizinrechtsanwälte e.V., initiiert von der Stiftung Gesundheit. Weitere Informationen sowie das Verzeichnis der Vertrauensanwälte gibt es unter www.medizinrechts-beratungsnetz.de

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    Medizinrechtsanwälte e.V.
    Vorsitzende des Vorstands: Dr. Britta Specht
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    23568 Lübeck
    Tel. 0451 / 389 67 17
    Fax 0451 / 389 67 29
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