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Rechte behinderter Menschen gestärkt
Deutschland setzt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf nationaler Ebene um. Ziel ist, dass behinderte Menschen überall auf der Welt gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben und insbesondere auch am Arbeitsleben teilnehmen können. Deutschland war Schrittmacher bei dieser modernen Menschenrechtskonvention.
Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die zum 1. Januar 2009 vorgesehene Ratifikation des Übereinkommens sowie des Fakultativprotokolls. Bei Zustimmung von Bundestag und Bundesrat werden beide völkerrechtlichen Verträge für Deutschland verbindlich.
Das Übereinkommen wurde von der UN-Generalversammlung am 13. Dezember 2006 angenommen. Deutschland hatte es am 30. März 2007 als eines der ersten Länder unterzeichnet und setzt es nunmehr in nationales Recht um. Das Übereinkommen stellt einen wichtigen Schritt dar, der die Rechte behinderter Menschen weltweit stärkt. Grundlage sind die zentralen Menschenrechtsabkommen der VN. Die dort verankerten Menschenrechte werden mit dem Übereinkommen konkret auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen übertragen.
Zusammen mit dem UN-Übereinkommen wurde ein "Fakultativprotokoll" beschlossen. Dabei handelt es sich um einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag. Es erweitert die Kompetenzen des UN-Ausschusses für die Rechte behinderter Menschen. Künftig sind Individualbeschwerden und Untersuchungsverfahren vor dem Ausschuss möglich und stärken damit die Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens.
Keine Diskriminierung, volle Teilhabe
Das UN-Übereinkommen verbietet, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen diskriminiert werden dürfen. Es garantiert ihnen die vollen bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.
In Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft und am Arbeitsleben voll teilhaben zu lassen.
Weltweit gibt es rund 650 Millionen behinderte Menschen, zwei Drittel davon leben in Entwicklungsländern. Das Übereinkommen verschafft ihnen erstmals universell verbriefte Rechten. Für alle Länder, die das Übereinkommen ratifizieren, wird es verbindlich. Die Vereinten Nationen schätzen, dass nur etwa 40 Staaten, zumeist Industrienationen, eine nationale behindertenpolitische Gesetzgebung haben. Behinderung, Armut und sozialer Ausschluss hängen in weiten Teilen der Welt unmittelbar zusammen.
Schutz und Überwachung der Menschenrechte
Nach der Ratifikation sind die Vertragsstaaten verpflichtet, auf nationaler Ebene eine unabhängige Stelle zur Förderung und Überwachung des Übereinkommens zu bestimmten oder zu schaffen.
In Deutschland soll das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. mit Sitz in Berlin als unabhängige Stelle mit dieser Aufgabe betraut werden.
Link: Deutsches Institut für Menschenrechte
Pressekontakt:
REGIERUNGonline
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Referat 403
Postfach
11044 Berlin



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