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Ohne Zweifel ohne Gentechnik
Ein neues Logo erleichtert den Kauf gentechnikfreier Lebensmittel und stärkt die Wahlfreiheit. Tragen dürfen es nur Lebensmittel, die ohne Zutaten oder Futterstoffen aus gentechnisch veränderte Organismen hergestellt sind.
Das Logo zeigt den Schriftzug "Ohne Gentechnik" über einer dreiblättrigen Pflanze.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner stellte das neue Kennzeichen am Montag in München vor. Es steht dafür, dass in dem Lebensmittel keine gentechnisch veränderten Bestandteile, auch nicht in Spuren, vorhanden sind. "Durch die Einführung eines einheitlichen Logos wird die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt", unterstrich die Bundesministerin.
Bessere Orientierung
Zwar besteht bereits seit der Gentechnikrechtsnovelle Anfang 2008 die Möglichkeit, gentechnikfreie Lebensmittel mit der Angabe "ohne Gentechnik" zu kennzeichnen. Allerdings wurde diese Aufschrift in der Praxis nur von wenigen Anbietern verwendet. Ein einheitliches Logo existierte bis dato nicht. Nur die Angabe "ohne Gentechnik" ist gesetzlich vorgegeben.
Das vom Bundesverbraucherministerium entwickelte neue Label erleichtert die Kennzeichnung. Außerdem schließt es vorhandene Lücken. Denn nach dem europäischen Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist es nicht möglich, eine verbindliche Kennzeichnung für tierische Produkte wie Milch, Eier oder Fleisch einzuführen, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Darüber hinaus können in Lebensmitteln Spuren von gentechnisch veränderten Bestandteilen enthalten sein, ohne dass diese gekennzeichnet sein müssen.
Lebensmittelhersteller können das neue Label kostenlos nutzen. Der Verbraucherverband vzbv begrüßte die Initiative. "Für Verbraucher ist das Siegel eine große Entscheidungshilfe beim Einkauf", erklärt Stefan Etgeton, Leiter des Fachbereichs Gesundheit und Ernährung im Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Hersteller forderte er auf, zügig von der neuen Kennzeichnung Gebrauch zu machen.
- Die Angabe "Ohne Gentechnik" darf nur verwendet werden...
...wenn das Lebensmittel und die verwendeten Lebensmittelzutaten keine gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) sind und auch nicht aus GVOs hergestellt wurden.
...wenn keine durch GVOs hergestellte Zutaten, Lebensmittelzusatzstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe, Aromen, Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, für Lebensmittel verwendet wurden.
Für Lebensmittel tierischen Ursprungs gilt darüber hinaus:
Für einen jeweils genau bestimmten Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels dürfen den Tieren keine als "genetisch verändert" gekennzeichneten Futtermittel verfüttert worden sein; d.h. für Futtermittelzusatzstoffe, die GVOs sind oder aus GVOs hergestellt wurden, gilt ein striktes Verwendungsverbot.
Futtermittelzusatzstoffe, die mithilfe genetisch veränderter Mikroorganismen unter kontrollierten Bedingungen im geschlossenen System hergestellt wurden, sind aber zugelassen, damit beispielsweise eine ernährungsphysiologisch ausgewogene Tierernährung gewährleistet ist. Auch dürfen Verunreinigungen mit gv-Futterpflanzen unter 0,9 Prozent enthalten sein, vorausgesetzt, sie sind nachweisbar zufällig oder unvermeidbar in das Futtermittel gelangt, dies löst nämlich nach dem EU-Kennzeichnungsrecht keine Kennzeichnungsverpflichtung aus.
Pressekontakt:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030 18 272-2555
internetpost@bpa.bund.de



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