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    Mehr Geld für die Krankenhäuser

    Krankenhäuser und Kliniken sollen auch in Zukunft für eine hochwertige medizinische Versorgung stehen. Sie erhalten im kommenden Jahr insgesamt 3,5 Milliarden Euro mehr.

    Der Bundesrat hat einem Beschluss des Deutschen Bundestages zur Reform der Krankenhausfinanzierung zugestimmt. Damit wird die Finanzierung der bundesweit rund 2.200 Krankenhäuser auf eine neue Basis gestellt. Das bringt eine deutliche Verbesserung auch für die Patienten.

    Die Modernisierung der Krankenhäuser wird vorangebracht. Das ist wichtig, denn die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser ist aus vielerlei Gründen schwierig. An erster Stelle stehen dabei gestiegene Personal- und Sachkosten und fehlendes Pflegepersonal. Zudem fehlt vielerorts Geld für dringend erforderliche Investitionen.

    "Das Gesetz ist ein gutes Signal für Krankenhäuser, Pflegepersonal und Patienten in gesamtwirtschaftlich schwierigen Zeiten. Es ist ein Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Wachstumsbranche Gesundheit. Das Krankenhausfinanzierungs-Gesetz bringt die stationäre Versorgung in Deutschland und die Modernisierung der Krankenhäuser ein großes Stück voran," erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bereits im Dezember.

    Mehr Geld für Stellen und Behandlung

    So fließen den Krankenhäusern rund 1,2 Milliarden Euro zu, damit sie die Tarifsteigerungen für ihre Beschäftigten bezahlten können. Etwa 220 Millionen Euro werden für bessere Arbeitsbedingungen im Pflegedienst zur Verfügung gestellt. Damit können bis zu 17.000 Pflegekräfte mehr eingestellt werden. Das verbessert die Pflege und ist eine deutliche Hilfe für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern. 90 Prozent der Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen.

    Verbesserungen an vielen Stellen

    Mehr Mittel gibt es auch für die bessere Betreuung von Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Einrichtungen. Dafür sind rund 100 Millionen Euro vorgesehen. Mit 150 Millionen Euro wird die praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern verbessert.

    Eine "Sondervergütung" stellt zukünftig die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Spezialambulanzen an Krankenhäusern sicher. Zum Beispiel für Kinder-Hämatologie und -onkologie, Kinder-Enokrinologie und -Diabetologie und Kinder-Orthopädie.

    Weitere Verbesserungen bringen zum Beispiel Vorgaben für eine verbesserte Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie zur Qualitätssicherung.

    Neben den finanziellen Verbesserungen sollen Bund und Länder zudem neue Strukturen für die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen entwickeln.

    Pressekontakt:

    Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
    Dorotheenstraße 84
    10117 Berlin

    Telefon: 030 18 272-0
    Fax: 030 18 272-2555

    www.bundesregierung.de

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