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    Makro -Thesen – Gesundheitswesen 2009

    Dieses Thesenpapier wurde vom ehrenamtlichen Vorstand der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP erarbeitet. Dabei wurden neueste Ergebnisse von Studien ebenso berücksichtigt wie langfristig bestehende Forderungen unserer Organisation und anderer Institutionen. Als "Bürgerinitiative Gesundheit" teilt die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten mit weiten Teilen der Medizin und anderer Berufsgruppen und Institutionen der Diagnose, Therapie und Pflege die Sorge, dass unter den zur Zeit bestehenden Denk-und Handlungsgewohnheiten das Versorgungsniveau der Bevölkerung immer weiter sinken wird und es denen, die die Versorgung leisten sollen, immer schlechter gehen wird. Das Thesenpapier soll die Notwendigkeiten und Möglichkeiten von wirksamen strukturellen Veränderungen aufzeigen. Auf Grundlage dieser Thesen suchen wir den Dialog mit allen Kräften unseres Landes, die an der Gestaltung unseres Gesundheitswesens mitwirken. Zur Umsetzung dieser Vorschläge/ Lösungsansätze suchen wir mit allen Bereichen unseres Gesellschaftssystems die Kompetenzpartnerschaft.

    Die Thesen werden in den Diskussionen vor und nach der Bundestagswahl vorgetragen. In der kommenden Legislaturperiode wird die DGVP im Sinne dieser Thesen Einfluss auf die politischen Mandatsträger und die an der Systemgestaltung beteiligten Organisationen, nehmen.

    Perspektive 2009/2010

    Die vergangenen mangelhaften Gesundheitsreformen waren der Versuch, das Gesundheitssystem und vor allem das System der Gesetzlichen Krankenversicherung, den veränderten demografischen Entwicklungen und der wirtschaftlichen Situation unseres Landes anzupassen.

    Der gesamte Reformkatalog der Jahre 1976 bis 2009 berücksichtigte nicht oder nur in unzureichend die nachfolgenden Faktoren:

    1. Finanzkrise: die Staatsverschuldung wurde erheblich ausgeweitet, es besteht eine höhere Zins-und Tilgungslast, die aus Steuermitteln erfolgen muss. Es besteht also keine oder nur geringe Reserve an Finanzmitteln für das Gesundheitswesen.
    2. Demografischer Faktor: die Bevölkerungsentwicklung zeichnet eine Abnahme von 82 Millionen im Jahr 2009 auf nur noch 69 Millionen (2050). Davon sind 10 Millionen unter 20 Jahre alt, 35 Millionen zwischen 20 und 64 Jahren und 23 Millionen Bürgerinnen und Bürger über 65 Jahre alt.
    3. Steigende Zahl der Chroniker und der Pflegebedürftigen bis 2050 auf 4,4 Millionen.
    4. Die Entwicklung wird dazu führen, dass ein Arbeitnehmer/ aktiv tätiger Bürger für die Prämie zur Krankenversicherung jeweils eines anderen Bürger finanziell aufkommen muss.
    5. Unter Berücksichtigung der Demografie muss der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 27 % im Jahr 2050 angehoben werden.
    6. Werden die positive technologische Entwicklung im Gesundheitswesen berücksichtigt, muss der Beitragssatz auf 44 % angehoben werden.

    (Die Daten der Punkte 2 – 5 beziehen sich auf die Gesundheitspolitische Agenda des Fritz Beske Institut vom Mai 2009)

    Diese Faktoren hätten entschiedene strukturelle Veränderungen des Gesundheits-und GKV-Systems notwendig gemacht. Stattdessen hat die Politik ineffiziente Strukturen erhalten, kostenintensive Bürokratie gefördert und zugelassen.

    Parallel dazu entwickelte sich die Situation der Unterfinanzierung der ambulanten und stationären medizinischen und pflegerischen Versorgung, die in der Konsequenz zu Demotivation und Qualitätsverlusten bei den dort arbeitenden Berufsgruppen führen. Die mangelhaften strukturellen Veränderungen des Gesundheitswesens der letzten 30 Jahren, gekoppelt mit fortwährenden konjunkturellen Schwankungen und nun stark von der Finanz-und Wirtschaftskrise 2009 getroffen, führten zur Bildung des umstrittenen Gesundheitsfonds. Ferner wurde der Bund der gesetzlichen Krankenkassen gegründet, ein Morbiditäts-Risiko-Struktur-Ausgleich zwischen Gesundheitsfonds und GKV eingeführt usw.

    Hinzu kommen weitere angrenzende Gesetze wie z.B. das Pflegeweiterentwicklungsgesetz. Dabei sind klare Tendenzen zur Abschaffung der bewährten ambulanten Versorgung in der jetzigen Form zu erkennen. Nach Ansicht der DGVP steht die ambulante fachärztliche Versorgung bei zahlreichen „Experten“ ebenso zur Disposition wie das Bild des freien Arztberufs. Deutschland ist auf dem Weg zur Staatsmedizin.

    Durch die jüngsten Reformgesetze wurden alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Kapitalgesellschaften den Auftrag zur Sicherstellung der Versorgung erfüllen werden. Dieses ist nicht im Sinn der Versicherten und Patienten.

    Bisher haben es die meisten Gesundheitspolitiker vermieden, die großen Herausforderungen vor denen das Gesundheitssystem steht, und die Konsequenzen für die Bevölkerung wahrheitsgetreu zu beschreiben. Stattdessen war man bemüht, den Kostenträgern und der Gesundheitswirtschaft weitgehenden Bestandsschutz zu bieten, auch wenn dieses zu Lasten der Versicherten geht und derer, die die Patienten medizinisch und pflegerisch betreuen. Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Daten und Fakten in der Öffentlichkeit detailliert diskutiert werden müssen. Ziel muss die mutige Veränderung der derzeitigen Strukturen und die Ausrichtung des Gesundheitswesens auf die zukünftigen Anforderungen sein. Dies sind Themen für die Gesamtbevölkerung und nicht nur für die politischen Gremien und Institutionen der Selbstverwaltung. Auch die Organisationen der Wirtschaft müssen sich zur Mitwirkung verpflichten.

    In diesem Zusammenhang fordert die DGVP als „Bürgerinitiative Gesundheit“ von der Politik einen ehrlichen Dialog mit der Bevölkerung darüber, ob unser Solidarsystem in der jetzigen Form, das unter anderen demografischen und volkswirtschaftlichen Voraussetzungen entstanden ist, noch Bestand haben kann. Die DGVP fordert den Mut zur Ehrlichkeit und die Bereitschaft zu grundsätzlichen Veränderungen auf der Basis eines gesellschaftlichen Konsenses.

    Gesundheitssystemziele

    1. Auflösung des Gesundheitsfonds und Wiederherstellung der Eigenständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), jedoch mit der Verpflichtung zur Transparenz der Verwendung von Finanzmitteln der Versicherten und zu den Verwaltungskosten. Diese müssen auf 5% von den Gesamteinnahmen begrenzt werden.
    2. Ausrichtung des Gesundheitssystems auf den regionalen Bedarf und die individuellen Bedürfnisse der Versicherten und Patienten auch durch die aktive Teilhabe und Einbindung der Bevölkerung bei der Entwicklung der Strukturen. (Ergebnis des MetaForums 2009 und Gesundheitspolitische Agenda des Fritz Beske Instituts vom Mai 2009)
    3. Erhalt der Kassenärztlichen Vereinigung als Gegenpol zu den Krankenversicherungen und als Verhandlungspartner für die Ärzteschaft. Umstrukturierung der Organisationsstruktur und der Aufgabenstellung der KVen.
    4. Anpassung der Strukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) derart, dass die Versicherten und Patienten als gleichberechtigte Verhandlungspartner ihren Einfluss geltend machen können. Notwendig hierfür ist die ausreichende Stimmberechtigung für Versicherte und Patienten bei den Entscheidungen im G-BA und bei den Empfehlungen des IQWIG. Die Vertreter der Versicherten und Patienten sollten unabhängig von Finanzmitteln und Einflussnahmen der Politik und Krankenkassen sein.
    5. Umwandlung des derzeitigen Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen zu einer eigenständigen Institution mit dem Namen „Medizinischer Dienst“. Dies ermöglicht eine unabhängige sachlich fundierte Einflussnahme auf das Gesundheitswesen und bietet Transparenz in den Versorgungsabläufen und der Verwendung der Finanzmittel. Die Finanzierung dieser Institution erfolgt über Steuermittel. Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden von diesen Kosten entlastet.
    6. Förderung der Prävention vom Kindergarten an bis zum Alten-und Pflegeheim. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln. Ziel ist die Steigerung der Eigenverantwortung der Bevölkerung und der Vermeidung von Krankheiten. Der Erhalt von Gesundheit muss in allen Bereichen unserer Gesellschaft in den Vordergrund gestellt werden.
    7. Integrierter Gesundheits-und Familienunterricht ab dem 3. Lebensjahr als Pflichtfach in allen Bildungseinrichtungen zur Steigerung des Gesundheitsbewusstseins der Bevölkerung.
    8. Erhalt des Solidarprinzips mit Chancengleichheit für jeden Bürger unabhängig von Vermögen und Einkommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 50% der Prämien in die gesetzliche Krankenversicherung.
    9. Ausgliederung der krankenversicherungsfremden Leistungen: die gesetzlichen Krankenversicherungen werden von diesen Leistungen (Gesamtsumme im Jahr 2009 rund 48 Milliarden Euro) entbunden. Dies reduziert den weiteren Ausbau von Rationierungen sowie Vergütungskürzungen und lässt auch weiterhin Innovation im Gesundheitswesen zu. (Forderung der Gesundheitspolitischen Agenda von Prof. Beske 2009)
    10. Aufhebung der Trennung von Krankenversicherung und Pflegekasse und Integration von Sozialer Pflegeversicherung, medizinischer Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung in die GKV. Mit dieser Maßnahme lassen sich erhebliche Rationalisierungen erzielen. (Dokumentierte Forderung von Prof. Beske aus dem Jahr 2008)
    11. Abschaffung der Selektivverträge zwischen Krankenversicherung und unterschiedlichen Behandlern. Anpassung der Kollektivverträge an die Anforderungen der Versicherten und Patienten im Einklang mit den Anforderungen der Behandler und Institutionen.
    12. Erhalt des Prinzips der dualen Krankenversicherung aus modifizierter gesetzlicher Krankenversicherung und neu strukturierter privater Krankenversicherung.
    13. Umwandlung der dualen Finanzierung für den stationären Bereich in eine monistische Finanzierung. Dies wird durch den Wegfall der nicht krankenversicherungspflichtigen Finanzaufwendungen in Höhe von 48 Milliarden Euro mitfinanziert.
    14. Die Einbindung aller Politikfelder in die Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Dazu gehört eine koordinierende Funktion des Gesundheitsministeriums mit den Ministerien: Wirtschaft, Finanzen, Umwelt, Soziales, Verbraucher, Bildung und Forschung, Innenministerium und der Gremien für internationale Belange. Nur so kann ein ressortübergreifendes Handeln erreicht werden. (Ergebnis des MetaForums 2009)
    15. Ehrliche Beurteilung und ständige, integrative Einbindung der demografischen und technologischen Entwicklung durch die Politik und Selbstverwaltung in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtbevölkerung und der dementsprechende Ausrichtung der Gesetze und Verordnungen.
    16. Schaffung von Planungssicherheit im Gesundheitswesen durch langfristig ausgelegte, zielvorgebende Überlegungen unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und der Anforderungen an das Gesundheitswesen.
    17. Förderung dezentraler regionaler Strukturen und Abbau zentraler Strukturen mit dem Ziel der Flexibilisierung und Freisetzung von Effektivitätsreserven und dem Abbau von Bürokratie sowie der Anpassung an den Bedarf der Bevölkerung in der jeweiligen Region.
    18. Abbau von Überkapazitäten und Verlagerung zu einer bedarfsgerechten, wohnortnahen und flächendeckenden Versorgungsqualität.
    19. Neuformulierung der nachfolgenden Aussagen im Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12, Abs. 1 SGB V und Änderung von wirtschaftlich in effektiv für die Erreichung des Zieles ausreichend in gut nach den Prinzipien der good clinical practice-Grundsätzen notwendig in sachlich richtig und korrekt nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin an das kranke Individuum angepasst zweckmäßig in dem Erreichen des Behandlungszieles angemessener Qualität
    20. Überarbeitung aller Gesetze und Verordnungen mit dem Ziel der Effizienz-Steigerung in allen Bereichen des Gesundheitswesens und mit positiven Auswirkungen auf das Sozialsystem in Deutschland und die Volkswirtschaft.
    21. Evaluation aller Gesetzesvorhaben und Verordnungen des Bundes und der Länder bezogen auf den Gesundheitsbereich durch unabhängige Institute vor der Verabschiedung. Dies dient der Versachlichung und vermeidet die bisherigen und anhaltenden Irritationen.

    Versorgungsziele

    1. Integrierte regionale Versorgungsstrukturen – Medizin/ Pflege/ Rehabilitation/ Therapie – mit größtmöglicher Feinabstimmung der Kommunikation und Koordination der medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung.
    2. Freie Wahl des Behandlers oder der stationären Einrichtung. Dazu werden regionale Datenstrukturen zur Information der Versicherten und Patienten zur Verfügung gestellt, in denen die Einzel-und Gesamtleistungen der Region dargestellt sind.
    3. Stopp der eGK und eGA in der jetzigen Form. Die Datenhoheit hat der Versicherte. Ziel ist durch funktionelle datenschutzrechtlich gesicherte Informationstechnologie eine schnellere, bessere und sichere Versorgung der Versicherten und die Entlastung der Berufsgruppen und Institutionen des Gesundheitswesens zu erreichen. Die Finanzierung erfolgt wie beim Personalausweis über Gebühren und Steuermittel.
    4. Gründung einer Genossenschaft durch Versicherte und Patienten. Aufgaben der Genossenschaft sind u.a. die Datenspeicherung der gesundheitsbezogenen Daten. Einrichtung eines Internetportals zu Informationen der gesundheitlichen Versorgung durch die Genossenschaft. Der Medizinische Dienst wird die Internet-Plattform intensiv unterstützen ohne Zugriff auf die gespeicherten Patientendaten.
    5. Effektive Nutzung der Informationstechnologie mit einer Schnittstellenpflicht zwischen ambulanter und stationärer Versorgung und zwischen den diversen Berufsgruppen. Die Investitionen dazu werden durch Steuervergünstigungen gefördert.
    6. Leistungsgerechte und dem Aufwand entsprechende Vergütung für die Behandlung der Versicherten und Patienten bezogen auf alle Berufsgruppen und Institutionen sowie Einbezug von Vergütungen für Aufwendungen für administrative Aufgaben und für Investitionen.
    7. Installation eines bedarfsgerechten Leistungskatalogs unter Nutzung evidenzbasierter Leitlinien (wissenschaftlich fundierter Behandlungsformen), eine Flexibilisierung bei der Aufwandsbemessung (Zeit, Kosten) nach oben und unten wird ermöglicht. Damit soll die Individualität der Behandlung des einzelnen Menschen gesichert werden, da Standards dazu nicht angebracht sind, geschweige denn pauschalierte Leistungsstrukturen. Die Erarbeitung erfolgt im umstrukturierten G-BA.
    8. Erhebliche Ausweitung des Dialogs Behandler/ Patient zur Erhöhung der Patienteneinbindung in die Therapie/ Patientencompliance und der damit verbundenen Vergütung für die Berufsgruppen und Institutionen. Diese Kosten und Zeiten werden in den evidenzbasierten Leitlinien festgelegt und gewähren Abweichungen von 20% nach oben und unten.
    9. Erhalt der finanziellen Eigenverantwortung der niedergelassenen Ärzte, Therapeuten und der Pflege sowie Abbau der ausufernden Förderung von kommunalen, caritativen Einrichtungen zu Lasten der motivierten privaten Initiative. Verhinderung der Übernahme der ambulanten Versorgung durch Kapitalgesellschaften.
    10. Erhalt der wohnortnahen ambulanten haus-und fachärztlichen Versorgung. Die ambulante Behandlung wird in der Regel nicht von den stationären Einrichtungen durchgeführt, es sei denn bedarfshalber durch spezielle Ermächtigung durch die KVen. Auf-und Ausbau von 24stündigen medizinischen, notfallmedizinischen und pflegerischen Versorgungsstrukturen in der Region durch niedergelassene Ärzte, Therapeuten und Mitarbeiter der Pflege. Diese Leistungen müssen von den Krankenversicherungen auch vergütet werden, da die Versicherungen von den Kosten der stationären Einrichtungen partiell entlastet werden.
    11. Intensivierung der interdisziplinären und interaktiven Versorgungsforschung unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklung und nationaler wie internationaler Erkenntnisse. Die Ergebnisse werden für die regionale Versorgung kontinuierlich zur Verfügung gestellt und werden in die evidenzbasierten Leitlinien eingebaut.
    12. Wegfall der Ausschreibungen und Rabattverträge für Medikamente und Hilfsmittel verbunden mit dem Abbau von administrativem Aufwand und unkontrollierbarer Compliance.
    13. Transparenz zur Qualität der Versorgungsleistung durch die Prüfmethoden des Medizinischen Dienstes als oberste Institution für die Kontrolle und Steuerung im Gesundheitswesen, die sich an den evidenzbasierten Leitlinien orientieren und die Individualisierung der Versorgung der Patienten fördern.
    14. Kostenerstattung mit Selbstbeteiligung als Prinzip der Abrechnung von Leistungen für Versicherte und Patienten und zur Transparenz für die Bürger. Die Zahlung erfolgt nach Kenntnisnahme und Unterschrift durch den Patienten über die Krankenversicherung an die Institution der Behandlung. Die Abrechnung der Selbstbeteiligung erfolgt über die KV oder eine ärztliche Verrechnungsstelle. Der Bürger erhält durch die Kostenaufstellung zu seiner Behandlung Einblick in die Kostenstrukturen und soll somit in seinem Verhalten als Nutzer des Systems mündiger werden.
    15. Abschaffung von Rezeptgebühr, Praxisgebühr und prozentualer Zuzahlung mit dem Ziel den bürokratischen Aufwand zu beseitigen. Diese Gebühren sind integrativer Bestandteil des Selbstbeteiligungssystems.
    16. Abschaffung der Versicherungsgrenze mit mehr Freiheit für die Bevölkerung zur Entscheidung der Krankenversicherung, auch in Verbindung mit anderen Sozialversicherungen.
    17. Abschaffung des Basistarifs der Privaten Krankenversicherung (PKV).
    18. Verkürzung der Wartezeit zur Aufnahme in die private Krankenversicherung auf ein Jahr.
    19. Abschaffung der Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung , da diese nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsauftrag der GKV entsprechen und eine Mischform zwischen GKV und PKV darstellen. Diese Tarife werden von der PKV angeboten und können dort individuell von jedem Bürger abgeschlossen werden.
    20. Abschaffung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen und Reorganisation der gesetzlichen Krankenversicherungen als Dienstleister für die Behandler und Versorgungsinstitutionen sowie die Versicherten in ihrer Funktion als Kunden der Versicherung.
    21. Abschaffung des staatlich festgelegten einheitlichen Beitragssatzes und Herstellung eines freien Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen ohne staatliche Eingriffe.
    22. Abschaffung des Morbiditäts-Risiko-Struktur-Ausgleich und Ersatz der Vergütung durch die Anpassung mit evidenzbasierten Leitlinien, also eine Vergütung für den individuellen Aufwand bei dem einzelnen Patienten.
    23. Erhalt und Ausbau von regionalen Strukturen der GKV und Pflicht zur Beratung der Versicherten und Patienten = Kunden zum Versicherungsschutz.
    24. Einführung einer Grundversorgung für alle auf der Grundlage der evidenzbasierten Leitlinien durch Entscheidungen des umstrukturierten G-BA und der Möglichkeit der Nutzung von Sonderleistungen durch gesonderte Versicherungsvereinbarungen für jeden Bürger.
    25. Rückführung der staatlichen Eingriffe der letzten Jahre auf eine Vereinfachung der Regeln der Versorgung. Weniger staatliche Regulierung und mehr Flexibilität in allen Bereichen des Gesundheitswesens – jedoch mit starker regionaler Kontrolle des Medizinischen Dienstes
    26. Umwandlung des G-BA in ein Gremium mit 50% stimmberechtigten Mitgliedern der Versicherten und Patienten mit Vetorecht für die Patienten und Versicherten bei Gleichheit der Stimmen. Wegfall der Sozialwahlen, da diese sich in der Funktion nicht bewährt haben.
    27. Die Vereinfachung der Förderung der Selbsthilfeorganisationen, damit die ehrenamtlichen Kompetenzen und Aktivitäten intensiver genutzt werden können.
    28. Umstrukturierung der unabhängigen Patientenberatung gGmbH und zwar ohne einseitige finanzielle Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen und somit Abhängigkeit von denselben.

    Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. - Bürgerinitiative Gesundheit Juli 2009

    Pressekontakt

    Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.
    Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim
    Postfach 1241, 64630 Heppenheim

    Tel. 06252-94298-0, Fax. 06252-94298-29
    Mobil: 0172-7140196
    E-Mail: info@dgvp.de
    Internet: www.dgvp.de

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