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Keine Mengenausweitung beim ambulanten Operieren - „Niedergelassene Chirurgen fangen ihre Patienten nicht mit dem Lasso ein!“
Hamburg - Obwohl niedergelassene Chirurgen für ambulante und stationsersetzende Leistungen nach § 115b SGB V seit der Honorarreform von 2009 unbudgetierte Honorare erhalten, sind die Ausgaben für diese Leistungen keinesfalls explodiert. Dies gilt sowohl für die Zahl der insgesamt in chirurgischen Praxen abgerechneten Behandlungsfälle als auch für die Honorare für ambulante Operationen. Darauf hat eine Arbeitsgruppe des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) bei einer Strategietagung des Verbandes am 5. Juni 2010 in Fulda hingewiesen. Bei der Tagung hatte die Arbeitsgruppe aktuelle Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum Abrechnungsverhalten der niedergelassenen Chirurgen von 2007 bis einschließlich zum zweiten Quartal 2009 analysiert.
BNC-Präsident Dr. Dieter Haack betonte, dass entgegen der Befürchtungen der Krankenkassen trotz der extrabudgetären Vergütung ambulanter Operationen keine Mengenausweitung in diesem Bereich stattgefunden hat. „Die Zahlen der KBV belegen, dass niedergelassene Chirurgen ihre Indikationen ausschließlich unter medizinischen Gesichtspunkten stellen. Sie fangen ihre Patienten keineswegs mit dem Lasso ein, um sie auf den OP-Tisch zu zerren und dadurch mehr Fälle abzurechnen“, sagte Haack. „Die extrabudgetäre Vergütung ambulanter Operationen ist notwendig, damit ein Chirurg seine Operationseinrichtung wirtschaftlich führen kann. Sie ist aber ganz offensichtlich für unsere Kollegen kein Anreiz, unnötige Operationen durchzuführen, nur um die Praxiseinnahmen zu verbessern.“
Der aktuellen KBV-Statistik zufolge lag die Zahl der chirurgischen Behandlungsfälle in den Jahren 2007 und 2008 im Bundesdurchschnitt konstant bei rund 2,6 Millionen pro Quartal. In den ersten beiden Quartalen von 2009 sank dieser Durchschnittswert sogar auf rund 2,5 Millionen Behandlungsfälle pro Quartal. Das extrabudgetär gezahlte Honorar für die „ausgedeckelten Leistungen“ – in erster Linie also ambulante Operationen – lag im ersten Quartal 2009 bei knapp 88 Millionen Euro, im Folgequartal nur bei gut 80 Millionen Euro. „Die Kassandrarufe der Kassen haben sich nicht bewahrheitet, denn wir niedergelassenen Chirurgen gehen verantwortungsvoll mit den Geldern der Solidargemeinschaft um“, schloss der BNC-Präsident.
Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 25 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft. Über seine Homepage bietet der Verband außerdem eine Suchfunktion an, über die Patienten nach einem spezialisierten niedergelassenen Chirurgen in ihrer Nähe suchen können: http://www.chirurgen-suche.de.
Pressekontakt:
BNC Geschäftsstelle
Wulfsdorfer Weg 7
22359 Hamburg
Tel.: 040 60 32 91 10
Fax: 040 60 32 91 18
info@bncev.de
http://www.bncev.de



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