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    KGSH begrüßt Ausnahmegenehmigungen für drei Krankenhäuser - Versorgung von Frühgeborenen gesichert

    Kiel, 17. Dezember 2010 - Neben den UKSH-Standorten Kiel und Lübeck werden auch die Krankenhäuser in Flensburg (Diako), Heide und Itzehoe weiterhin besonders kleine Frühgeborene versorgen können. Dafür hat eine Ausnahmegenehmigung des Kieler Gesundheitsminsteriums gesorgt.

    Aufgrund eines Beschlusses des sogenannten Gemeinsamen Bundesausschusses soll die Versorgung von Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1250 Gramm nur noch in Zentren erfolgen, die jährlich mindestens 30 dieser sehr kleinen Patienten versorgen. Eine wortgetreue Umsetzung für Schleswig-Holstein hätte bedeutet, daß nur noch in den Universitätskliniken in Kiel und Lübeck entsprechende Kompentenzen zur Verfügung stünden.

    Sowohl die Krankenhausgesellschaft als auch die Krankenkassen waren gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium der Auffassung, daß damit den Verhältnissen des Flächenlandes Schleswig-Holstein nicht Rechnung getragen würde. Neben weiten Fahrwegen für die betroffenen Familien wären auch aufwendige und potentiell gefährliche Überland-Transporte für Mütter und Frühgeborene die Folge. Eine Verbesserung der Versorgungsqualität kann damit nicht erreicht werden.

    In Abstimmung mit Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen hat das Ministerium daher jetzt das Diakonissenkrankenhaus Flensburg, das Westküstenklinikum Heide und das Klinikum Itzehoe durch eine Ausnahmegenehmigung weiter zugelassen. Damit ist auch für die Menschen im Norden und an der Westküste eine Versorgung in vertretbarer Entfernung vorhanden. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuß festgelegten Qualitätsstandards zur personellen und apparativen Ausstattung erfüllen die Krankenhäuser in vollem Umfang.

    KGSH-Geschäftsführer Bernd Krämer kommentiert: "Nicht zum ersten Mal erweisen sich die Planungspartner in Schleswig-Holstein als verantwortungsbewußt. Schleswig-Holstein besteht eben nicht nur aus den Großstädten Kiel und Lübeck. Außerdem herrscht bei uns jetzt erst einmal Rechtssicherheit, während in anderen Ländern Klagen gegen den Beschluß des Gemeinsamen Bundesausschusses laufen."

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    KGSH Pressekontakt
    Ulrike Petersen

    Telefon: 0 431 / 88 105 - 11
    Telefax: 0 431 / 88 105 - 15
    E-Mail: presse@kgsh.de

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