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Gesetzgeber erlaubt Versand von Haustierarzneimitteln
Deutsche Versandapotheken begrüßen diese Entscheidung
Berlin (18.03.2011) - Der Bundesrat hat heute in seiner 881. Plenarsitzung die Öffnung des Versandhandels für apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel für Tiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, beschlossen. Der Vorsitzendes des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Christian Buse begrüßte diesen wichtigen Schritt der Verbraucherorientierung. „Endlich können wir unseren Kunden nun auch diesen Wunsch erfüllen.“
Wie der Verbandschef mitteilte, sei die Nachfrage nach preiswerten Tierarzneimitteln groß. „Mit diesem Beschluss hat der Gesetzgeber dem Wunsch vieler Verbraucher nach mehr Wahlfreiheit und dem praktischen Bezug der Tierarzneimitteln über Versandapotheken Rechnung getragen“, lobte Buse. Außerdem schließe der Gesetzgeber damit eine Lücke, da nun der Versandhandel für Tier- und Humanarzneimittel gleichermaßen gelte. Auch rezeptpflichtige Tierarzneimittel könne der Tierhalter nun über den Versandhandel beziehen, wenn das Rezept zuvor vom behandelnden Tierarzt ausgestellt wurde.
Breiten Raum wir das Thema Tierarzneimittelversand auch auf dem BVDVA-Kongress „Arzneimittelversandhandel: Mehr Wettbewerb wagen“ einnehmen, welcher am 26. und 27. Mai in Berlin stattfindet. Das Kongressprogramm finden Sie unter: www.bvdva.de
Über den BVDVA
Die im BVDVA organisierten Versandapotheken sind ausnahmslos mittelständische Unternehmer, die sich für die pharmazeutische Versorgung und Betreuung chronisch kranker Patienten engagieren. Eine Liste zugelassener, deutscher Versandapotheken kann über info@bvdva.de angefordert werden.
Rückfragen für die Presse:
Bundesverband Deutscher Versandapotheken
Kerstin Kilian
Insel 3
33154 Salzkotten
Tel: 05258 / 991113
Mob: 0170 / 2824620
E-Mail: info@bvdva.de / www.bvdva.de



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