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    Ende einer Irrfahrt - Landesbasisfallwert für Schleswig-Holstein in Kraft getreten

    Kiel, 11. Mai 2009 - Der Landesbasisfallwert für Schleswig-Holsteins Krankenhäuser im Jahr 2009 beträgt 2 777 Euro. Nach der Genehmigung durch das Gesundheitsministerium können die Kliniken im Norden diesen Wert seit dem 1. Mai abrechnen. Die Verhandlungen zwischen Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen hatten sich damit über fast ein halbes Jahr hingezogen.

    Für KGSH-Geschäftsführer Bernd Krämer ist dieser späte Termin mehr als nur ein Ärgernis: "Um die Krankenhäuser möglichst schnell finanziell entlasten zu können, hatten wir uns bereits im Januar auf den neuen Basisfallwert geeinigt. Denn die Kliniken zahlen die tariflich vereinbarten höheren Gehälter für Ärzte und Krankenschwestern bereits seit Jahresanfang. Das Geld kommt jetzt erst mit deutlicher Verspätung an."

    Für Krämer ist die "Bevormundung" aus den Zentralverwaltungen einzelner Ersatzkassen verantwortlich für das zwischenzeitliche Scheitern der Verhandlungen. Erst nachdem die KGSH bereits die Schiedsstelle zur Schlichtung angerufen hatte, kehrte der Ersatzkassenverband wieder zum ursprünglichen Verhandlungsergebnis zurück. "Dieses peinliche Verfahren hätten wir uns und insbesondere unseren Mitgliedskrankenhäusern gerne erspart", so Krämer.

    Der neue Wert von 2 777 Euro bedeutet eine Steigerung von rund 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Darin enthalten ist ein Abschlag für die gesetzlich vorgesehene anteilige Finanzierung der gestiegenen Tarifkosten für Krankenhauspersonal.

    Nach Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes werden mit dem Landesbasisfallwert alle stationären Krankenhausbehandlungen abgerechnet. Ausgenommen bleiben Krankenhäuser und Fachabteilungen für Psychiatrie.

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    KGSH Pressekontakt
    Ulrike Petersen

    Telefon: 0 431 / 88 105 - 11
    Telefax: 0 431 / 88 105 - 15
    E-Mail: mailto:presse@kgsh.de

    KGSH Feldstraße 75 - 24105 Kiel

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